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ALLRIS - Auszug

17.09.2015 - 6 Straßenbaubeitragssatzung / wiederkehrende Beit...

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Wortprotokoll

Die Thematik war bereits mehrfach Beratungsgegenstand in den gemeindlichen Gremien der Gemeinde Siek.

Zur weiteren Information ist zur heutigen Sitzung Herr Prof. Dr. Arndt der Kanzlei Weissleder & Ewer, Kiel eingeladen worden.

Eingangs weist Herr Arndt darauf hin, dass nach § 8 KAG in Verbindung mit § 76 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) die Kommunen verpflichtet sind, auf der Grundlage einer kommunalen Satzung Straßenbaubeiträge zu erheben (Vorrang der Beitragserhebung vor Steuerfinanzierung).

Anschließend stellt Herr Arndt den Gemeindevertretern die grundsätzlichen Unterschiede der einmaligen und der wiederkehrenden Beiträge dar.
Hierzu wird Inhaltlich auf den internen Vermerk der Verwaltung vom 18.06.2015 und die dort aufgeführten rechtlichen Probleme bei der Einführung wiederkehrender Beiträge verwiesen.
 

Die weitere Beratung und eventuelle Beschlussfassung soll auf der nächsten Gemeindevertretersitzung erfolgen.