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ALLRIS - Auszug

25.11.2013 - 10 Ersetzung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.02...

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Wortprotokoll

 

Herr Heiner Putzbach berichtet.

 

Auf die Beratung und Beschlussfassung im Bauausschuss wird Bezug genommen.
 

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Beschluss:
Der Beschluss vom 27.02.2013 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet: nördlich der L 91 Krütz im Anschluss an die Bebauung, östlich bis zum ersten nördlichen Knick ortsauswärts, wird durch folgenden Beschluss ersetzt:

 

  1.               Für das Gebiet nördlich der L 91 Krütz im Anschluss an die Bebauung,

westlich bis zum ersten  Knick ortsauswärts wird der B-Plan Nr. 21 aufgestellt. Es werden folgende Planziele verfolgt: Schaffung von Wohnbaufläche und

Bereitstellung einer Fläche für die örtliche Feuerwache bzw. ein Feuerwehrgerätehaus.

  1.               Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 abs. 1 Satz2  

            BauGB).

  1.               Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der  

            Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das Planlabor  

            Stolzenberg aus Lübeck beauftragt werden.

  1.               Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

            Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den

            erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1  

            BauGB) soll schriftlich erfolgen.

  1.               Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die all

            gemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll  

            durch Auslegung erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
 

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Anlagen zur Vorlage