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ALLRIS - Auszug

03.09.2015 - 6 Bestellung von Wild- und Jagdschadenschätzern

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Sitzungsvorlage wird inhaltlich verwiesen. Die Namen der beiden Personen werden dem Gremium mitgeteilt. Verwaltungsseitig sollte geklärt werden, ob es sich um Betriebseigentümer handeln muss oder ob die Fachkunde der einzelnen Person ausschlaggebend ist. Anmerkung der Verwaltung: Die Person muss die nötige Fachkunde besitzen.

 

 

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Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt, den Wild- und Jagdschadenschätzer sowie seinen Stellvertreter erneut für die Dauer von fünf Jahren r den Zeitraum 01.01.2016 bis zum 31.12.2019 durch das Amt Siek zu bestellen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen : 10
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0