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ALLRIS - Auszug

10.08.2015 - 9 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 18. Änderung für das Gebiet rdlich der Grundstücke "Achterhoff 2-6", westlich "Dorfstraße" und südlich der Grundstücke "Schmiedestraße 1-3" (s. beigefügten Lageplan) aufgestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:

Ausweisung einer gemischten Baufläche zur Unterbringung eines Dorfgemeinschaftshauses und einer Wohnnutzung.

 

Mit der Ausarbeitung soll das Büro für Bauleitplanung, Ass. jur. Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt werden.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

 

Zur Prüfung der Verträglichkeit der geplanten Nutzungen ist ein Schallschutzgutachten zu beauftragen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 11

Davon anwesend: 7

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen