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ALLRIS - Auszug

04.06.2015 - 7 Notfallkonzept Streik

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Wortprotokoll

 Da sich die Tarifverhandlungen zurzeit im Schlichtungsverfahren befinden und noch keine Einigung erzielt wurde, kann es bei einem Scheitern der Schlichtung erneut zu einem Streik kommen.

Die Eltern schlagen vor, dass kurzfristig ein Konzept erarbeitet wird, wie vorzugehen ist, wenn das Schlichtungsverfahren scheitert.

Herr Schippmann führt hierzu aus, dass zunächst intern Zuständigkeitsklärungen vorgenommen werden müssen.

In der zweiten oder dritten Woche des Schlichtungsverfahrens werden sich dann der Träger, die Leitung der Kindertagesstätte, die Erzieher, die zurzeit die Bedarfsbetreuung leisten und Vertreter der Eltern zusammensetzen.