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ALLRIS - Auszug

27.07.2015 - 10 Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen ...

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Wortprotokoll

Sachverhalt:
 

Die Gemeinde Hoisdorf kommt mit dieser „Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf an Dritte“ einem Hinweis des Gemeindeprüfungsamtes nach.

Ziel dieser Rahmenrichtlinie ist es, die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel zu gewährleisten und trotz oder gerade wegen der Komplexität und Schwierigkeit der Materie r den oftmals ehrenamtlich tätigen Zuwendungsempfänger einheitliche Regelungen zu schaffen.

Um eine einheitliche und sachgerechte Anwendung auf die in Art und Höhe sehr unterschiedlichen Zuwendungen für die Antragsteller im Amtsgebiet sicherzustellen, sollte dies - auf Empfehlung des Amtsausschusses - auch in den Gemeinden geraten werden. Der Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf hat auf seiner letzten Sitzung eine entsprechende Beschlussempfehlung ausgesprochen.


Auf Nachfrage hinsichtlich der Zuschüsse zur Schülerbeförderung erläutert der FA-Vorsitzende, dass dies nun für alle gemeindlichen Förderungen gelte. Es entsprechende Sitzungsvorlage folgt.

 

 

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Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung beschließt die „Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf an Dritte“ in der vorgelegten Fassung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  Einstimmig dafür

Ja-Stimmen : 11
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage