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ALLRIS - Auszug

20.07.2015 - 4 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen : 4 
Nein-Stimmen : 0  
Enthaltungen : 0 

 

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Anlagen zur Vorlage