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ALLRIS - Auszug

18.06.2015 - 5 Einführung einer schulischen Assistenz

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Land Schleswig-Holstein hat beschlossen, mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 eine sog. Schulische Assistenz an den Grundschulen einzurichten.

Der Vorsitzende berichtet, dass der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag dem Schulträger empfiehlt, die Anstellungsträgerschaft für die Schulische Assistenz nicht zu übernehmen.

 

Durch das Ministerium für Bildung und Wissenschaft in Schleswig-Holstein werden bis zu 125 Euro pro Schüler im Schuljahr zur Verfügung gestellt. Bei 150 Schüler/innen der Grundschule Stapelfeld sind das maximal 18.750 Euro im Jahr. Davon ist keine Vollzeitstelle zu finanzieren.

 

Des Weiteren wird die Verlässlichkeit einer langfristigen Finanzierung durch das Land Schleswig-Holstein in Frage gestellt.

 

Die Schulleitung erläutert, dass es entsprechend der Schulgröße volle oder halbe Stellen geben wird. Da Erziehung zu Hause nicht mehr ausreichend stattfindet, soll die Schulische Assistenz (z.B. Erzieher oder sozialpädagogische Assistenten) die Lehrkräfte in der Erziehungsarbeit unterstützen.

 

Es wird festgestellt, dass Bedarf an Schulischer Assistenz besteht.

 

Hinsichtlich der Anstellungsträgerschaft spricht der Vorsitzende die Möglichkeiten einer Kooperation mit Förderzentren oder dem DRK an.

 

Nach Erörterung ergeht folgender

 

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Beschlussvorschlag:
Der Schulverband Stapelfeld lehnt die Übernahme der Anstellungsträgerschaft für die schulische Assistenz ab.

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
 

Hinweis der Schulleitung: Bis zum 30. Juni 2015 hat der Schulverband Stapelfeld dem Schulamt eine Entscheidung zum Optionsmodell Schulische Assistenz mitzuteilen.