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ALLRIS - Auszug

13.04.2015 - 14 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemei...

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Wortprotokoll



 

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Die Gemeindevertretung hat die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und abgewogen.

 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet Stormarnring 4 und Stormarnring 12 - 20, einschließlich eines ca. 35 m breiten Geländestreifens südlich Stormarnring 14 – 20 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung zur Abstimmung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen : 12 
Nein-Stimmen :  0 
Enthaltungen :  0 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen