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ALLRIS - Auszug

04.02.2015 - 6 Bebauungsplan Nr. 8 - 4. Änderung der Gemeinde ...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende Erläutert den Sachverhalt und die Notwendigkeit für die Änderung des B-Planes. Auf die den Mitgliedern vorliegende Verwaltungsvorlage wird inhaltlich verwiesen.
Weitere Voraussetzung ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Antragsteller. Hierzu wird auf TOP 12.1 verwiesen.
Nach Beratung durch den Bauausschuss wir folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorgetragen.

 

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Das zustande kommen des städtebaulichen Vertrages vorausgesetzt, erfolgt folgender Beschlussvorschlag: 
Für das Gebiet nördlich "Bültbek", westlich der Grundstücke Bültbek 10 bis Bültbek 20 B sowie Hauptstraße 6, südlich "Bülthorst" sowie der Grundstücke Bültbek 42 und Bültbek 38, östlich des Regenrückhaltebeckens und der Biotopflächen an der Wandse wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 aufgestellt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Es sollen im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen werden:

- Ausweisung eines Mischgebietes (MI) anstelle eines Gewerbegebietes (GE) in einem Teilbereich;

- Aktualisierung der mehr als 30 Jahre alten Satzung unter Berücksichtigung der veränderten rechtlichen Verhältnisse, örtlichen Gegebenheiten und genehmigten baulichen Nutzungen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die mit der Planung verbundenen Kosten werden anteilig durch den Investor getragen. Dies ist durch einen städtebaulichen Vertrag abzusichern.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen :5 
Nein-Stimmen :-
Enthaltungen :- 

 

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Anlagen zur Vorlage