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ALLRIS - Auszug

07.11.2013 - 4 Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet: südlich de...

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Wortprotokoll

Seit der letzten Sitzung gab es mehrere Gespräche mit dem Bauträger sowie Vertretern der Gemeinde und des Amtes Siek, um die offenen Punkte zu klären. Der aktuelle B-Plan Entwurf vom 31.10.2013 wurde vorab per E-Mail versendet. Die Unterlagen werden Anlage zur Urschrift der Niederschrift. Herr Bürgermeister Schmitz stellt der Öffentlichkeit noch einmal die wichtigen Eckpunkte vor.

 

Beschluss:

 

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  1. Für das Gebiet südlich des Ihlendieks in einer Tiefe von ca. 85 m, westlich des Ihlendiek und östlich des Höhenkamps (K 96) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Bebauung der Fläche.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro für Bauleitplanung Uwe Czierlinski in Bornhöved beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
  5. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Die Fassung wird Anlage zur Urschrift der Niederschrift.
  6. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
  7. Die Gemeindevertretung bittet um Überprüfung, ob es zur Eindeutigkeit des Planes nicht notwendig ist, dass in den einzelnen Baufenstern  das entsprechende Zeichen für die zugelassene Bauweise aufgenommen wird und gegebenfalls den Übersichtsplan zu ergänzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.