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ALLRIS - Auszug

13.01.2015 - 6 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 der Gem...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage der Verwaltung vom 07.01.2015 wird verwiesen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2015 liegen den Ausschussmitgliedern vor. Die Empfehlungen aus den vorangegangenen Ausschusssitzungen sind eingeflossen. Der aktualisierte Wirtschaftsplan 2015 der Kindertagesstätte vom 06.01.2015 ist bei den jeweiligen Konten des Produkts 365000 berücksichtigt worden.

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Stellenplan 2015. Den Ausschussmitgliedern liegt ein Antrag der Schulleitung auf Erhöhung der Wochenarbeitsstunden der Schulsekretärin von bisher 10,5 auf 12 Stunden vor. Laut Herrn Rathjen ändert sich die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 21,43 auf 21,47 Stellen. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin ändert sich der Stellenplan durch die Aufstockung der Wochenarbeitsstunden um 1,5 Stunden nicht Es liegt folgende Berechnung zugrunde:

10,5 Stunden  = 0,27 Stellen  Stellenplan = 0,3

12,0 Stunden  = 0,31 Stellen  Stellenplan = 0,3.
 

Unter Anleitung des Vorsitzenden werden die Produktkonten im einzelnen durchgegangen.

 

Es ergeben sich folgende Anmerkungen / Änderungen:

 

Die Anpassung der Verwaltervergütung für die gemeindlichen Objekte erfolgt ab 01.01.2015. Das Datum in den jeweiligen Erläuterungen wird verwaltungsseitig geändert. Es handelt sich hier um die Produkte 111004,126000, 211000, 252000, 573000 und 57301.

 

Herr Bürgermeister Schippmann teilt mit, dass die Freiwillige Feuerwehr einen Zuschuss für die offizielle Gründung der Jugendfeuerwehr beantragt hat. Der Antrag ist zwischenzeitlich zurückgezogen worden, da dieses mit Spenden finanziert werden kann. In diesem Zusammenhang hat die Feuerwehr die Anschaffung eines Transportfahrzeuges angesprochen. Nach kurzer Beratung besteht Einigkeit im Finanzausschuss, dass die Notwendigkeit noch nicht gesehen wird. Das Kreisfahrzeug kann genutzt werden. Eine eventuelle Fahrzeugbeschaffung soll zumindest so lange verschoben werden, bis das neue Feuerwehrgerätehaus fertiggestellt ist. Herr Bürgermeister Schippmann regt an, zu gegebener Zeit auch die Anschaffung eines Gebrauchtfahrzeuges zu prüfen.

 

111001.5429100 Beiträge an Vereine und Verbände

Der Ansatz ist um 2.500 € auf 5.500 € aufgestockt worden. Es handelt sich hier um den Beitrag für die Aktivregion Sieker Land Sachsenwald.

 

111004.4541000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden

Der Ansatz ist auf 800.000 € (./. 200.000 €) festzusetzen. Die Erläuterung ist anzupassen – „und weitere“ ist zu streichen.
 

111004.0290000 Sonstige unbebaute Grundstücke – Grunderwerb Krütz

Die Erläuterung soll dahingehend ergänzt werden, dass die noch verfügbaren Haushaltsmittel 2014 als Haushaltsrest übertragen werden.

 

126000.0900000 Bau eines Feuerwehrgerätehauses

Die Erläuterung ist zu ergänzen, dass die nicht verbrauchten Haushaltsmittel 2014 in Höhe von rd. 620.600 € als Haushaltsrest in das Haushaltsjahr 2015 übertragen werden.

 

211000.5012000 Entgelte für Arbeitnehmer-/innen

Der Haushaltsansatz 2015 ist auf 49.000 € zu erhöhen. Die Finanzplanung ist entsprechend anzupassen.

 

211000.5022000 Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmer-/innen

Der Ansatz 2015 ist auf 3.400 € zu veranschlagen. Die Finanzplanung ist entsprechend anzupassen.

 

211000.5032000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

Der Ansatz ist auf 9.900 € anzupassen. Die Finanzplanung ist entsprechend zu berichtigen.

 

216200.5451000 Erstattung an das Land – Schulkostenbeiträge Regionalschulen

Der Ansatz entfällt ab 2015.

 

217000.5452000 Erstattung an Gemeinden - Schulkostenbeiträge Gymnasien

Der Haushaltsansatz 2015 ist auf 88.000 € zu erhöhen. Die Finanzplanung ist anzupassen.

 

221000.5451000 Erstattungen an das Land – Schulkostenbeiträge Sonderschulen

Der Ansatz soll aufgehoben werden.

 

221000.5452000 Erstattungen an Gemeinden – Schulkostenbeiträge Sonderschulen

Der Ansatz soll ab 2015 auf 1.000 € festgelegt werden.

 

241000.5318000 Zuschuss Schülerbeförderung

Herr Rathjen berichtet über zwei Anträge auf Kostenübernahme der Schülerbeförderung für die Monate November bis März. Busfahrkarten werden erst ab 4 km Schulweglänge gewährt.

Der Schul- und Sozialausschuss hat am 26.11.2014 empfohlen, auf Antrag einen Zuschuss von 200 € (5 Monate a`40 € Monatskartenkosten) pro Kind zu gewähren. Der Zuschuss kann nur für Hoisdorfer Kinder, die das Schulzentrum Sieker Landstraße anfahren müssen und die sonst keine Fahrkarte aufgrund der zu geringen Entfernung bekommen, gestellt werden.

 

Der Zuschuss ist für 5 Kinder beantragt worden. Insoweit soll für diese freiwillige Leistung der Gemeinde ein neues Produktkonto mit einem Ansatz in Höhe von 1.000 € eingerichtet werden.

 

252000 Dorfmuseum

Herr Bürgermeister Schippmann berichtet, dass die Remise keine Dämmung hat. Sie ist früher nur als Abstellraum genutzt worden. Heute wird sie von den Mitarbeitern des Museums genutzt. Es liegt ein Angebot für die Dämmung und neue Dachpfannen über 40.080 € (brutto) vor. Der Bürgermeister wird prüfen, ob diese Baumaßnahme von der neu gegründeten Aktivregion gefördert werden kann.

 

365000.4142100 Kreiszuweisung Sprachbildung Kindertagesstätte

Hier sollen für 2015 vorsorglich 1.800 € eingeworben werden. Die Sprachförderung ist für 8 Kinder beantragt worden. Eine Zusage liegt noch nicht vor.

 

365000.5019000 Dienstaufwendungen für sonst. Beschäftigungsentg. – Sprachbildung

Die Bezeichnung wird verwaltungsseitig geändert, da auch die Schulaufgabenhilfe enthalten ist. Der Ansatz 2015 soll auf 10.800 € angehoben werden. Die Erläuterung ist anzupassen.

 

Herr Schippmann erläutert einen Antrag für eine Skateranlage in Hoisdorf vom 23.11.2014. Dieser Antrag liegt den Ausschussmitgliedern vor. 4 junge Hoisdorfer haben in der Bürgermeistersprechstunde ihren Wunsch nach einer Skateranlage geäußert. Hierfür würde sich der Platz am Schwarzenbrooker Weg besonders eignen. Für den Anfang mit 2 bis 3 Elementen müssen Kosten von 6.000 € – 8.000 € kalkuliert werden. Es sind bereits zweimal Skateranlagen in Hoisdorf aufgebaut worden. Beide Anlagen waren mehr oder weniger nach kurzer Zeit defekt und mussten wieder abgebaut werden. Die Finanzausschussmitglieder sind sich einig, dass eine Skateranlage daher ohne eine ständige Aufsicht nicht aufgestellt werden soll. Die Verwaltung wird gebeten, den Antrag vom 23.11.2014 zu beantworten.

 

424000.5221000 Unterhaltung der Sportstätten

Der vorgesehene Ansatz 2015 soll von 7.000 € auf 9.500 € angehoben werden. Für den Rasensportplatz Waldstraße sind 7.000 € vorgesehen. Für den Zaun Sportplatztribüne werden 2.500 € bereitgestellt. Die Erläuterung ist entsprechend zu ergänzen.

 

424000.0910000 Errichtung von Parkplätzen, Ballfangzaun und Stehtraverse

Herr Janthur (TUS) erläutert die Baumaßnahme. Hier muss mit Mehrkosten gerechnet werden. Er verteilt dazu eine detaillierte Aufstellung an die Ausschussmitglieder. Da eine Förderung über den Landessportverband ausgeschlossen werden muss, ist die Gemeinde Hoisdorf der Bauherr. Insoweit müssen die vorliegenden Angebote verwaltungsseitig geprüft werden. Soweit noch nicht geschehen, müssen außerdem Vergleichsangebote eingeholt werden. Der Haushaltsansatz ist von 33.000 € auf 49.000 € zu erhöhen.

Davon wird der TUS 11.700 € tragen. Für die Veranschlagung wird das neue Konto 2317000 eingerichtet,

 

541000.5221000 Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob der vorgesehene Ansatz 2015 von 25.000 € ausreichen wird, da in 2014 möglicherweise nicht alle geplanten Maßnahmen ausgeführt wurden.

Anmerkung der Verwaltung:

Laut Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter wurden die durchgeführten Maßnahmen „Sanierung von Kleinflächen“ über das Haushaltsjahr 2013 abgewickelt. Weiterhin wurden ursprünglich vorgesehene Teilleistungen durch den gemeindlichen Bauhof erbracht.

Seitens des BA-Vorsitzenden ist eine Ortsbegehung in 2015 vorgesehen, in dessen Ergebnis u. U. neue Maßnahmen festgelegt werden. Die dafür notwendigen Mittel würden dann im Anschluss ermittelt.

 

541000.5221300 Straßensanierungsmaßnahmen

Der Haushaltsansatz 2015 soll von 100.000 € auf 220.000 € erhöht werden. Die in 2014 bereitgestellten – aber nicht in Anspruch genommenen – Haushaltsmittel von 120.000 € sollen in 2015 wieder veranschlagt werden.

 

 

Zu den Auszahlungen der allgemeinen Zuschüsse an Vereine und Verbände wird abschließend festgehalten, dass diese Anfang des Jahres nach Haushaltsbeschluss und Bekanntgabe der Haushaltssatzung sowie Rücksprache mit dem Bürgermeister ausgezahlt werden sollen.

 

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Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt:

 

1.)    Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Änderungen wird die Haushaltssatzung 2015 erlassen.

2.)    Der Haushaltsplan 2015 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2018 werden unter Berücksichtigung der zuvor genannten Änderungen gebilligt.

3.)    Es wird ein Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gem. § 95 d GO in Höhe von 5.000 Euro festgelegt – siehe § 4 Haushaltssatzung.

4.)    Der Betrag für erhebliche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. § 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik wird auf 5.000 Euro festgelegt – siehe § 5 Haushaltssatzung.

5.)    Der Stellenplan 2015 wird in der vorgelegten Form beschlossen.


Die geänderte Haushaltssatzung 2015 wird der Urschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.


 

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage