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ALLRIS - Auszug

28.10.2013 - 9 Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet: südlich Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reppel erläutert eingehend den Sachverhalt und berichtet über die Beratung im Bauausschuss am 16.10.2013.
Auf Empfehlung des Bauausschusses ergeht folgender Beschluss der Gemeindevertretung:

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  1. r das Gebiet südlich Hauptstraße, nordwestlich An der Lohe wird der Bebauungsplan Nr. 19 aufgestellt. Es werden folgende Planziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Bebauung der Fläche.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Stolzenberg aus Lübeck beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
  5. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  6. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage