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ALLRIS - Auszug

13.10.2014 - 6 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Geme...

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Wortprotokoll

Die Verwaltungsvorlage vom 23.09.2014 mit der Vorlagen-Nr. 2014/004/079 liegt allen

Ausschussmitgliedern vor. Auf den Inhalt wird verwiesen.

 

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Beschluss:
1. Für das Gebiet Waldstraße 36 wird die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aufgestellt.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Es wird folgendes Ziel verfolgt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets zum Bau von barrierefreien Wohnungen im Rahmen einer Einrichtung für betreutes Wohnen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg

St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt. Die Planungskosten werden durch den Investor getragen. Dies ist durch einen städtebaulichen Vertrag abzusichern.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, ob die DIN-Norm eingehalten wird.

 

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür

Ja-Stimmen              :             5             
Nein-Stimmen              :             
Enthaltungen              :             

 

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Anlagen zur Vorlage