29.09.2014 - 8 Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Braak Gebiet:...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Braak
- Datum:
- Mo., 29.09.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Braak hat am 16.06.2014 den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 gefasst.
Daraufhin wurde die Auslegung in der Zeit vom 21.07.2014 bis zum 20.08.2014 durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage nebst Abwägungsvorschlägen abgedruckt. Die unter Punkt 1.2 (textliche Festsetzung Nr. 4) aufgeführte Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen jedoch nicht geteilt. Abwägung und Beschluss zu Pkt. 1.2 sind der Anlage 1 zu entnehmen und werden Bestandteil des Abwägungsprotokolls.
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Braak, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung in den jeweils geltenden Fassungen wird der Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet südlich "Ihlendiek" in einer Tiefe von ca. 85m, westlich "Ihlendiek" und östlich "Höhenkamp" (K96), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 12 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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