Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

29.09.2014 - 11.4 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemei...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Beschluss:

Die zu erschließenden Bauplätze des Plangeltungsbereiches der 2. Änderung des B-Planes

Nr. 5 sind nach folgender Reihenfolge zu vergeben:

 

I. Gruppe: Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde ohne

Wohneigentum.

II. Gruppe: Ehemalige Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger („Heimkehrer“).

III. Gruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz sich in Stapelfeld

befindet.

IV. Gruppe: Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde mit

Wohneigentum.

V. Gruppe: Weitere (Bauträger sind ausgeschlossen)

 

Gruppe I. hat das erste Zugriffsrecht. Anschließend sind die Grundstücke in der zuvor

genannten Rangfolge zu vergeben.

Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet die Anzahl der Kinder. Sofern dieses Kriterium

ebenfalls identisch ist, entscheidet das Losverfahren. Stichtag zur Ermittlung des Wohn- und

Arbeitssitzes ist der 20.09.2014.

 

Über Zeitpläne wird im Dezember beraten.

 

Reduzieren

 

Beschluss:

Die zu erschließenden Bauplätze des Plangeltungsbereiches der 2. Änderung des B-Planes

Nr. 5 sind nach folgender Reihenfolge zu vergeben:

 

I. Gruppe: Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde ohne

Wohneigentum.

II. Gruppe: Ehemalige Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger („Heimkehrer“).

III. Gruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz sich in Stapelfeld

befindet.

IV. Gruppe: Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde mit

Wohneigentum.

V. Gruppe: Weitere (Bauträger sind ausgeschlossen)

 

Gruppe I. hat das erste Zugriffsrecht. Anschließend sind die Grundstücke in der zuvor

genannten Rangfolge zu vergeben.

Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet die Anzahl der Kinder. Sofern dieses Kriterium

ebenfalls identisch ist, entscheidet das Losverfahren. Stichtag zur Ermittlung des Wohn- und

Arbeitssitzes ist der 20.09.2014.

 

Über Zeitpläne wird im Dezember beraten.



 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen : 11 
Nein-Stimmen : - 
Enthaltungen : -