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ALLRIS - Auszug

15.09.2014 - 7 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemei...

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Wortprotokoll

Die zu erschließenden Bauplätze des Plangeltungsbereiches der 2. Änderung des B-Planes Nr. 5 sind nach folgender Reihenfolge zu vergeben:

 

I. Gruppe: Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde ohne Wohneigentum.

II. Gruppe: Ehemalige Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger („Heimkehrer“).

III. Gruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz sich in Stapelfeld befindet.

IV. Gruppe: Stapelfelder Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde mit Wohneigentum.

V. Gruppe: Weitere

 

Gruppe I. hat das erste Zugriffsrecht. Anschließend sind die Grundstücke in der zuvor genannten Rangfolge zu vergeben.

 

Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet die Anzahl der Kinder. Sofern dieses Kriterium ebenfalls identisch ist, entscheidet das Losverfahren. Stichtag zur Ermittlung des Wohn- und Arbeitssitzes ist der 20.09.2014.

 

Es wird beabsichtigt, dass der Baubeginn etwa im 2. Quartal 2015 erfolgt. Anfang des Jahres sind die Grundstücksverträge zu schließen. Bisherige Interessenten sollten zeitnah angeschrieben werden, um ihr weiteres Interesse zu erkunden. Hinzukommende Bewerbungen werden bis etwa Oktober/November 2014 angenommen.

 

Sobald die gesamten Unterlagen zur Berechnung der Erschließungskosten vorliegen, werden die Grundstückspreise kalkuliert.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür