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ALLRIS - Auszug

02.06.2021 - 8.1 OEK - Grundlegende Absichten und Vorgehensweisen

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Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Bauausschusses sind sich darüber einig, dass:

 

-          Die Gemeinde die bauliche Entwicklung selbst gestaltet und initiiert.

-          Es sollen keine Planungen durch Investoren erfolgen.

-          Eine wohnbauliche Entwicklung (Aufstellung von B-Plänen) auf den sich aus dem OEK ergebenden Flächen erfolgt lediglich dann, wenn die Gemeinde Eigentümer dieser Fläche ist.

-          Die Gemeinde plant die eigenverantwortliche Festlegung von Baulandpreisen und die direkte Vergabe der Grundstücke an die Kaufinteressenten.

-          Umnutzungen von Hofanlagen bzw. freie Innenbereichsflächen und Baulücken sind davon ausgenommen. Grundsätzlich erfolgt jedoch auch hier die wohnbauliche Entwicklung über die Aufstellung von B-Plänen (Ausnahmen Baulücken).

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf die erforderliche Überprüfung der vorhandenen B-Pläne hingewiesen.

 

Es wird auch das Instrument der Veränderungssperre benannt. Die Verwaltung wird um eine grundsätzliche Information zum Mittel der Veränderungssperre gebeten.

 

Desweiten wird die Verwaltung gebeten mit dem Büro B2K abzustimmen, wie viele Wohneinheiten nach derzeitigem Stand der Landesentwicklungsplanung zur Verfügung stehen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 6
Nein-Stimmen : 1
Enthaltungen : 0