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ALLRIS - Auszug

13.04.2021 - 5 Haushalt 2021 - Erhöhung der Hebesätze für die ...

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Wortprotokoll

Herr Rathjen berichtet über die E-Mail des stellvertretenden Bürgermeisters – Herrn Andresen – vom 01.02.2021 zur Haushaltskonsolidierung. Herr Andresen unterbreitet Vorschläge zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze sowie der Steuersätze für die Hundesteuer. Des weiteren schlägt er die Prüfung einer Zusammenlegung des gemeindlichen Bauhofes mit Siek sowie die Veräußerung gemeindeeigener Bauplätze vor und weist auf den Sanierungsbedarf von Hoisdorfer Straßen hin.

Herr Niemeyer weist darauf hin, dass es sich hier um Vorschläge zur Verbesserung der Haushaltslage und Reduzierung der negativen Summe des Ergebnishaushaltes handelt, die in den Gremien der Gemeinde Hoisdorf beraten werden sollen. Es sei keinesfalls ein Antrag der CDU-Fraktion. Die Überlegungen sollten in alle Richtungen gehen. Was realisierbar ist, entscheiden Finanzausschuss und Gemeindevertretung.

Herr Rathjen begrüßt den Vorschlag, in einer der nächsten Sitzungen des Finanzausschusses Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten.

 

Die DGH-Fraktion schlägt laut Herrn Rathjen die Erhöhung der Realsteuerhebesätze 2021 wie folgt vor:

Grundsteuer A  von bisher 300 % auf 340 %

Grundsteuer B  von bisher 300 % auf 370 %

Gewerbesteuer von bisher 330 % auf 350 %

 

Die Hebesätze für die Hundesteuer sollten in diesem Haushaltsjahr unverändert bleiben. Eine Anhebung sollte zum Haushaltsjahr 2022 erfolgen. Das setzt eine Änderung der gemeindlichen Hundesteuersatzung mit Wirkung ab 01.01.2022 voraus.

 

Herr Rathjen weist darauf hin, dass den Verkaufserlösen für Grundstücksverkäufe Gegenwerte / Abschreibungen gegenüberstehen. Bei einer Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks Thie 30 (1.000 qm) wird dem Verkaufserlös eine Abschreibung von rd. 20.000 € gegenüberstehen. Fraglich ist hier jedoch, warum der Buchwert im Anlagevermögen so hoch angesetzt wurde. Die DGH schlägt eine Veräußerung dieses Teilgrundstückes vor.

Bürgermeister Schippmann hält es in Anbetracht der steigenden Grundstückspreise für geboten, die gemeindlichen Grundstücke „Krütz“ noch nicht zu veräußern. Es sind einerseits die letzten Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Hoisdorf und andererseits stehen den Verkaufserlösen entsprechende Abschreibungen gegenüber.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt, die Realsteuerhebesätze der Gemeinde Hoisdorf ab 01.01.2021 wie folgt anzuheben.

Grundsteuer A 340 %

Grundsteuer B 370 %

Gewerbesteuer 350 %

Dadurch wird der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung und eines Nachtragshaushaltsplanes 2021 erforderlich. Die Verwaltung wird gebeten, dieses aufzubereiten und zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 11.05.2021 vorzulegen. Die abschließende Entscheidung wird am 25.05.2021 in der Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen.

 

Die Hebesätze der Hundesteuer bleiben in diesem Haushaltsjahr unverändert. Eine Erhöhung soll ab 01.01.2022 erfolgen. Dazu ist spätestens im November diesen Jahres eine Änderung der Hundesteuersatzung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0