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ALLRIS - Auszug

12.04.2021 - 8 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stapel...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erteilt der Finanzausschussvorsitzenden das Wort, diese trägt zur Vorlage vor. Im Gremium werden die Änderungen nach der Vorgabe der Mustersatzung, über die unter § 2 Abs. 3b) aufgeführten Freigabegrenzen von 3.000€ auf 10.000€ diskutiert.

 

Ziel sollte die Vereinheitlichung der Freigabegrenzen im Amtsgebiet sein.

 

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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stapelfeld, wie sie sich aus der Anlage zur Sitzungsvorlage ergibt, mit der Ergänzung im


§ 2 Abs. 3b) Erwerb von Vermögensgegenständen -in Abstimmung mit den Fraktionen-, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes einen Betrag 10.000 Euro nicht übersteigt.

 

Der § 6 a (Sitzungen in Fällen von höherer Gewalt) wird aufgenommen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen und die Satzung anschließend nach Ausfertigung durch den Bürgermeister öffentlich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 11
Nein-Stimmen : -
Enthaltungen : -

 

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Anlagen zur Vorlage