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ALLRIS - Auszug

26.08.2014 - 9 Satzung über Auskunftspflichten über die Nieder...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Menzel verweist auf die Beratung im Finanzausschuss am 13.08.2014.

Der Finanzausschuss hat folgenden Änderungsvorschlag zu § 1 Abs. 1 und 3 zur Beschlussfassung empfohlen:

 

§ 1

Auskunftspflichten

 

(1)Die Gebührenpflichtigen haben der Gemeinde jede Auskunft im Sinne des § 54 Abs. 1

Wasserhaushaltsgesetz sowie § 30 Landeswassergesetz zu erteilen, die für die Festsetzung

und Erhebung der Gebühren nach dieser Satzung erforderlich ist.

 

(3) Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und der abgegebenen Erklärungen haben die Grundstückseigentümer und die Benutzer des

Grundstücks den Beauftragten der Gemeinde den Zutritt zu ihrem Grundstück zu gestatten.

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Beschluss:
Die Gemeindevertretung Siek beschließt die Satzung über Auskunftspflichten über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Siek, mit den in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.08.2014 eingebrachten Änderungen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 7 
Nein-Stimmen : 1 
Enthaltungen : 4

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Anlagen zur Vorlage