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ALLRIS - Auszug

27.01.2021 - 5 Bebauungsplan Nr. 11, 1. Änderung der Gemeinde ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Vorlage wird im Gremium beraten.
 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet östlich der Straße "Hahnenkaten", südlich der Bebauung "Moorende" und westlich der Bebauung "Heinrichstraße" in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen zu billigen:

 

Textnummer 7 lautet wie folgt:

 

Überdachte Stellplätze, Garagen, Anbauten sowie Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sind in ihrer äußeren Gestaltung (Neigung, Form, Material und Farbe) den jeweiligen Hauptbaukörpern auf dem Grundstück anzupassen.

Alternativ ist  die Ausführung der Dachformen von Garagen, überdachten Stellplätzen, Anbauten sowie Nebenanlagen als Flachdach bzw. flach geneigtes Dach mit einer Dachneigung bis 8 Grad zulässig.

Bei überdachten Stellplätzen (Carports) sind nur Konstruktionen aus Holz und /oder Metall zulässig.

 

Textnummer 9 lautet wie folgt:

 

Einfriedungen dürfen eine bestimmte Höhe über Straßenniveau nicht überschreiten:

Für feste Bauten (z.B. Mauern und Zäune) ist die Höhe zu öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen mit maximal 1,20 m festgesetzt.

Für die an öffentliche Verkehrsflächen oder öffentliche Grünflächen angrenzenden Anpflanzungen, wie freiwachsende oder geschnittene Hecken, beträgt die Höhe maximal 1,50 m.

An Sichtdreiecken darf generell die Höhe der Einfriedungen von 0,70 m nicht überschritten werden.

 

Textnummer 11.6 wird wie folgt geändert:

 

„…“

 

Es sind einheimische Gehölze zu verwenden.

 

Textnummer 14 lautet wie folgt:

 

Für die Beleuchtung der Verkehrsflächen sind ausschließlich insektenschonende, vollständig eingekofferte LED-Leuchten mit warmweißem Licht (<3.000 Kelvin) zu verwenden. Der Lichtstrom ist nach unten auszurichten.

Für Außenleuchten sind ausschließlich insektenschonende LED-Leuchten mit warmweißem Licht (<3.000 Kelvin) zu verwenden.

 

Eine Beleuchtung der Gehölze/Knicks ist zu vermeiden.

 

Der Entwurf des Planes ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

 

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Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage