Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

17.12.2020 - 7 Anwendung der Satzung über Stundung, Niederschl...

Reduzieren

Wortprotokoll

Sachverhalt:
 

Die Satzung des Amtes Siek über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen wurde vollständig neu gefasst. 

 

Bisher hatten die Gemeinden/Verbände ebenfalls Satzungen mit ähnlichem Regelungsinhalt erlassen. Das Gemeindeprüfungsamt hat bei seiner Prüfung darauf hingewiesen, dass die Satzungen hinsichtlich ihrer Regelungen und Wertgrenzen so anzupassen sind, dass eine einheitliche Verfahrensweise im Amt ermöglicht wird.

 

§ 7 und § 7 a dieser Satzung enthalten nun die Regelung, dass die Gemeinden bzw. die Verbände durch Beschluss regeln können, dass die Satzung entsprechend bei der Behandlung von Forderungen der Gemeinden / der Verbände anzuwenden ist.

 

Der Finanzausschuss des Amtes Siek hat am 11.11.2020 dem Amtsausschuss den Beschluss der Satzung empfohlen. Der Amtsausschuss hat die Satzung am 26.11.2020 beschlossen, so dass die Anwendbarkeit gem. § 7 a der Satzung durch den Abwasserverband erklärt werden kann.

 

Die „Satzung des Abwasserverbands Siek über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen“ vom 03.05.2011 wird in diesem Zug aufgehoben.

 

Ein einheitliches Verfahren wird somit gewährleistet und der Forderung des Gemeindeprüfungsamtes wird nachgekommen.
 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:
 

Die Verbandsversammlung beschließt, die am 26.11.2020 durch den Amtsausschuss beschlossene Satzung des Amtes Siek über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen ebenfalls für Forderungen des Abwasserverbandes Siek für anwendbar zu erklären.

 

Die „Satzung des Abwasserverbandes Siek über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen“ vom 03.05.2011 wird aufgehoben.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 10
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0