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ALLRIS - Auszug

07.12.2020 - 15 Anwendung der Satzung über Stundung, Niederschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert zur Vorlage. Die Satzung wird jeweils auf die Gemeinden angepasst. Statt des Amtsvorstehers wird der Bürgermeister eingetragen.

 

Grundsätzlich findet diese Satzung Anwendung bei Forderungen, bei den jede Form der Eintreibung erfolglos verlief.

 

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Beschluss:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt, die am 26.11.2020 durch den Amtsausschuss beschlossene Satzung des Amtes Siek über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen ebenfalls für Forderungen der Gemeinde Stapelfeld für anwendbar zu erklären.

 

Die „Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Stapelfeld“ vom 24.09.2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 08.04.2011 wird aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 12
Nein-Stimmen : -
Enthaltungen : -

 

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Anlagen zur Vorlage