Auszug - Neufassung der Satzung über die Benutzung und Erhebung der Gebühren der gemeindeeigenen Kindertagesstätte der Gemeinde Stapelfeld (Kindertagesstättensatzung) zum 01.01.2021
Der KiTa-Ausschussvorsitzende trägt zur Vorlage vor. Die Neufassung ist aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben erforderlich.
Die inhaltliche Klarheit des § 2 Abs. 4 ist nicht gegeben, hier soll eine einfachere Formulierung bzw. Satzstellung gewählt werden.
Die Eltern zahlen die Beiträge 12 Monate durch.
Die KiTa Stapelfeld ist derzeit zu 100% mit 80 Kindern ausgelastet.
Eine Auslagerung des § 5 als neue Anlage 2 ist durch die Verwaltung zu prüfen. Die Anlage 2 ist entsprechend des heutigen Beschlusses zu vervollständigen.
Beschluss:
Die Personalkosten werden von der Gemeinde getragen.
Die Gemeindevertretung Stapelfeld setzt die Verpflegungsgebühren der Kita Stapelfeld ab dem 01.01.2021 wie folgt fest:
- Mittagstisch: monatlich 60 Euro
- Kostgeld (Frühstück/Imbiss): monatlich 12 Euro
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt die in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügte „Satzung der Gemeinde Stapelfeld über die Benutzung und die Erhebung von Elternbeiträgen der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtung (KiTa-Satzung)“ inkl. der zuvor genannten Änderungen zum 01.01.2021.
Abstimmungsergebnis:
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