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ALLRIS - Auszug

23.11.2020 - 8 Bebauungsplan Nr. 13 - 10. Änderung der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur Planzeichnung wird seitens der Verwaltung auf folgenden Punkt hingewiesen:

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Grünstreifen im rückwärtigen Grundstücksbereich auf privatem Grund zu planen oder auf die angrenzende, gemeindliche Fläche zu legen.

Die Gemeinde wird dies im weiteren Verfahren festlegen, wenn nachgewiesen wurde, wo die Leitung zur Versorgung der Transformatorenstation im östlichen Grundstücksbereich verläuft. Zunächst bleibt es bei dem vorliegenden Planentwurf.

 

Herr Horl weist auf eine bestehende Regenwasserleitung hin, die über das geplante Grundstück verlaufen könnte. Bürgermeister Schippmann bittet die Verwaltung um Überprüfung.

 

Frau Knaack berichtet von einem Gespräch mit dem Pächter der geplanten Ausgleichsfläche. Dieser bittet, seine Ernte im Sommer 2021 noch einfahren zu dürfen, bevor die Gemeinde die Fläche zur Ausgleichsfläche gestaltet.

Bürgermeister Schippmann berichtet, dass dies bereits im Sinne des Pächters geklärt wurde.

 

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Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planvorentwurfes

Für das Gebiet des Grundstückes Thie 30 (Teilbereich 1) und für das Gebiet Viehkaten / Mühlenbach (Teilbereich 2), wird die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 aufgestellt.

 

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

- Lückenschluss der Bebauung Thie

- Sicherung der Ausgleichsfläche

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung der Planung ist das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die vorliegenden Planvorentwurfsunterlagen werden gebilligt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entfällt. Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Dauer von 2 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch Aushang im Amt Siek unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 17
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage