Auszug - Bebauungsplan Nr. 13 - 10. Änderung der Gemeinde Hoisdorf Teilbereich 1: für das Gebiet des Grundstückes Thie 30 Teilbereich 2: für das Gebiet Viehkaten / Mühlenbach Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planvorentwurfes
Hinweis für die Verwaltung: Bei der Zeichenerklärung steht 0,3 als GRZ, richtig ist aber 0,25. Dies muss geändert werden.
Beschluss: Für das Gebiet des Grundstückes Thie 30 (Teilbereich 1) und für das Gebiet Viehkaten / Mühlenbach (Teilbereich 2), wird die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 aufgestellt. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende Planungsziele werden verfolgt: - Lückenschluss der Bebauung Thie - Sicherung der Ausgleichsfläche
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.
b) Billigung des Planvorentwurfs Die vorliegenden Planvorentwurfsunterlagen werden mit folgenden Änderungen gebilligt: - Text Nr. A 06: Zulässige Anzahl der Wohneinheiten - Text Nr. B 01: Dächer - Text Nr. A 08a / Zeichenerklärung: Grundstückszufahrt
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entfällt. Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Dauer von 2 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch Aushang im Amt Siek unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen: Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.
Abstimmungsergebnis:
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