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ALLRIS - Auszug

13.08.2014 - 7 Satzung über Auskunftspflichten über die Nieder...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Beratungen/Beschlüsse in den Sitzungen des Finanzausschusses am 12.06.2014 und der Gemeindevertretung am 30.06.2014 wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende verliest seine Formulierung und stellt diese zur Abstimmung:

 

§ 1

Auskunftspflichten

 

(1)Die Gebührenpflichtigen haben der Gemeinde jede Auskunft im Sinne des § 54  Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz sowie § 30 Landeswassergesetz zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Gebühren nach dieser Satzung erforderlich ist.

 

(3) Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und der abgegebenen Erklärungen haben die Grundstückseigentümer und die Benutzer des Grundstücks den Beauftragten der Gemeinde den Zutritt zu ihrem Grundstück zu gestatten.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Finanzausschuss folgenden

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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Siek beschließt die Satzung über Auskunftspflichten über die

Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Siek, mit den in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.08.2014 eingebrachten Änderungen.

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen              :              3
Nein-Stimmen              :              0
Enthaltungen              :              2
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.

Die Zuhörer verlassen den Sitzungsraum.

Die weitere Tagesordnung wird nicht öffentlich abgehandelt.

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Anlagen zur Vorlage