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ALLRIS - Auszug

07.10.2020 - 8 Bebauungsplan Nr. 11, 1. Änderung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage wird verwiesen.

 

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Beschlussvorschlag:

Für das Gebiet östlich der Straße "Hahnenkaten", südlich der Bebauung "Moorende" und westlich der Bebauung "Heinrichstraße" wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 aufgestellt.

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Ermöglichung einer Einliegerwohnung bzw. einer zweiten untergeordneten Wohneinheit pro Gebäude

- Vereinfachung der örtlichen Bauvorschriften, u.a. hinsichtlich der Einfriedungen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro Evers & Küssner | Stadtplaner PartGmbB, Ferdinand-Beit-Straße 7 b, 20099 Hamburg, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) entfällt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB entfällt ebenfalls.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 11 
Nein-Stimmen :   0  
Enthaltungen :   1

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage