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ALLRIS - Auszug

05.10.2020 - 11 Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt zum Vorgang aus.

 

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Beschluss:
Für das Gebiet der vorhandenen Tennisanlage in der Reinbeker Straße 33 - 35 wird der Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Stapelfeld aufgestellt.

Wesentliches Planungsziel ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes (GEe) zwecks Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 05.10.2020 um 18.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Hauptstraße 69, 22145 Stapelfeld.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 8
Nein-Stimmen : 1
Enthaltungen : 2

 

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Anlagen zur Vorlage