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ALLRIS - Auszug

16.09.2020 - 6 Hoisdorfer Teiche

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Wortprotokoll

Die Verantwortung zur Erhaltung und Pflege der Hoisdorfer Teiche liegt seit Anfang des Jahres in den Händen der Gemeinde. Die Gemeinde Hoisdorf ist Inhaberin des Staurechtes von 1931 für die Wasserflächen. Die zukünftige Gestaltung dieses wichtigen Biotops für Hoisdorf soll möglichst einvernehmlich mit den verantwortlichen Behörden geklärt werden. Der Ausschuss befürwortet einvernehmlich den Erhalt dieser Teiche wobei Details wie Stauhöhe, jährliches Ablassen oder Fischzucht noch abgestimmt werden müssen. Der Ausschuss hat den Eindruck, dass hier ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessen seitens der Wasserbehörde und der Naturschutzbehörde unter Beachtung des geltenden Rechts gefunden werden muss.

 

Daher bittet der Ausschuss die Verwaltung, einen gemeinsamen erneuten Besprechungstermin mit UNB, Verein Jordsand und der unteren Wasserbehörde sowie dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Umweltausschusses zu organisieren.

 

Zur Vorbereitung bittet der Ausschuss die Verwaltung um eine Vorklärung hinsichtlich des inhaltlichen Umfanges des von der UWB geforderten hydrologischen Gutachtens und der damit verbunden Kosten. Danach kann beschlossen werden was, wie und wann durchgeführt werden muss.

 

Beschluss:

Es wurde nicht abgestimmt aber es herrschte Einigkeit darüber im gesamten Gremium.