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ALLRIS - Auszug

15.09.2020 - 5 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Hoisdorf

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage der Verwaltung vom 03.08.2020 wird verwiesen.

Die Hauptsatzung der Gemeinde Hoisdorf ist verwaltungsseitig aufgrund einer geänderten Mustersatzung des Landes Schleswig-Holstein überarbeitet worden. Nach einleitenden Worten des Ausschussvorsitzenden werden die Korrekturen im Einzelnen durchgegangen.

 

Bei dem Aufgabengebiet des Finanzausschusses (§ 4 Ständige Ausschüsse (1) a) ist die Beratung über die Höhe der Elternbeiträge und/oder Verpflegungsbeiträge aufgeführt. Herr Rathjen stellt dieses in Frage und bemerkt dazu, dass eine Deckelung der Beiträge im Rahmen der KiTa-Reform durch das Land S-H vorgegeben wird.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Diese Aufgabe ist verwaltungsseitig vorsorglich in den Satzungsentwurf aufgenommen worden, weil derzeit die Evaluation der KiTa-Reform bis 2024 noch nicht hinreichend bekannt ist.

 

Hinsichtlich des Aufgabengebietes des Schul- und Sozialausschusses (§ 4 (1) c) teilt Bürgermeister Schippmann mit, dass es für das Stormarnsche Dorfmuseum ein Kuratorium gibt. Insoweit kann diese Aufgabe aus dem Satzungsentwurf entfernt werden.

 

Zur Höhe der aufgeführten Beträge / Werte ergeben sich keine Änderungen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, auf die Orthographie in der Satzung zu achten. 


 

 

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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Hoisdorf, wie sie sich aus der Anlage ergibt mit folgender Änderung:

Unter § 4 (1) c) Schul- und Sozialausschuss – Aufgabengebiet

ist das Stormarnsche Dorfmuseum zu streichen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0 
 

 

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Anlagen zur Vorlage