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ALLRIS - Auszug

16.10.2013 - 7 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 für das G...

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Wortprotokoll

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12, 6. Änderung wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.08.2013 gefasst. Die darin vorgesehen frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nicht erforderlich. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgehrt. Die Voraussetzungen dafür liegen vor.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Hinterbebauung schaffen.

Dafür liegen nun ein Entwurf und eine Begründung vor, die dieser Vorlage als Anlagen beigegt sind.

Der Vorsitzende stellt fest dass kein weiterer Beratungsbedarf besteht und bittet um Abstimmung wie folgt:

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1. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

2. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet: Neue Straße 19 a und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig