Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

10.07.2014 - 6 Stellungnahme zur 2. Änderung des B-Planes Nr. ...

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Schulverband Stapelfeld erhebt gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 – 2. Änderung der Gemeinde Stapelfeld folgende Bedenken bzw. bittet um Prüfung folgender Punkte:

Seite 7: „Die Schule nutzt den Sportplatz nur selten für den Sportunterricht.“ Hierbei handelt es sich um eine Behauptung und der Planer wird gegeben diese zu belegen (wann, wie oft, …).

 

Seite 9: Das Fazit, dass die Schule Die festgesetzte Firsthöhe von 52 m üNN ermöglicht in Verbindung mit der flacheren Mindestdachneigung (>20 Grad)Gebäude mit zwei Vollgeschossen. Das Teilgebiet „WA3“ liegt in Randlage zum angrenzenden Schulgelände, das durch größere Baukörper bestimmt ist.“ ist im Kontext der Firsthöhe nicht zutreffend. Der überwiegende Gebäudeteilinsbesondere in unmittelbarer Nähe zur Neubebauung – hat die übliche Firsthöhe von < 7 m. Der Schulverband Stapelfeld fordert, diese Passage zu streichen.

 

Seite 22: Widerspruch zu Seite 7 „Der Sportplatz wird für den Sportbetrieb des örtlichen Sportvereins und den Sportunterricht der Grundschule genutzt.“ Der Planer beschreibt selbst, dass der Sportplatz für den Schulbetrieb erforderlich und genutzt wird. Somit ist seine Formulierung unzutreffend und zu streichen.

 

Seite 21: „Im Plangebiet liegt die überwiegenden Fläche des Sportplatzes. Der Sportplatz wird von dem Sportverein „VSG Stapelfeld“ und der „Grundschule Stapelfeld“ genutzt. Auf dem Sportplatz findet zum einen Fußball-Training (Jugend) und zum anderen die Abnahme des Sportabzeichens statt. Die Grundschule nutzt den Sportplatz im Rahmen des Sportunterrichts sowie für Sportaktivitäten außerhalb des Schulunterrichts.“ Der Sportunterricht wird auch außerhalb des Unterrichts genutzt.

 

Seite 31: „Mit dem Sportplatz wird eine Fläche überplant, die bereits ein Bestandteil des Siedlungsgebietes ist.“ Diese Änderung des Flächennutzungsplans ist dem Schulverband Stapelfeld zu kurz und bittet um eine ausführlichere Darlegung der Änderung.

 

Es sollte in der Bebauung spiegelnde Dächer und Fassaden ausgeschlossen werden.

 

Die erste Reihe des Wohngebietes sollte als reines Wohngebiet ausgeschrieben werden und auf eine mögliche Störung für und durch den Schulbetrieb hingewiesen werden. Es sollte generell überlegt werden, ob die Gemeinde Stapelfeld nicht generell auf eine Bebauung der ersten Reihe verzichtet.

 

Während der Erschließung und Bauzeit sollte vom Veräußerer bzw. Erwerber der Grundstücke ein Sicht und Lärmschutz errichtet werden.

Die Erwerber möchten den §105 Baunutzungsrecht vertraglich anerkennen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 3