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ALLRIS - Auszug

16.10.2013 - 5 Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet südlich Hau...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Inhaltlich wird auf die Vorlage verwiesen. Er begrüßt hierzu den Planer Herrn Stolzenberg und bittet diesen um Vortrag. Herr Stolzenberg erläutert die Aufstellung des B-Planes sowie den textlichen Teil einschließlich Art und Maß der baulichen Nutzung. Weiterhin wird vorgetragen das die Eigentümer beabsichtigen, soweit es die Bausubstanz zulässt, dass bestehende Wohngebäude zu erhalten. Eine abschließende Aussage steht noch aus.

Diesbezüglich berät der Bauausschuss über ein Erhaltungsgebot. Da aber noch nicht feststeht ob das Gebäude überhaupt sanierungsfähig ist wird das Erhaltungsgebot zurückgestellt.
Alsdann stellt der Vorsitzenden fest dass kein weiterer Beratungsbedarf besteht und bittet um Abstimmung wie folgt: 
 

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1. Für das Gebiet südlich Hauptstraße, nordwestlich An der Lohe wird der Bebauungsplan Nr. 19 aufgestellt. Es werden folgende Planziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Bebauung der Fläche.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Stolzenberg aus Lübeck beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

5. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

6. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.


 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig