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ALLRIS - Auszug

01.07.2014 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

Ein Einwohner bemängelt, dass der Bauplan keine Ergebnisprüfung ermöglicht. Anfragen beim Amt in Sachen „Abwasser“ wurden nicht ausreichend beantwortet.

Zudem sei die Auslegung für die Bürger zu kurzfristig. Immerhin handelt es sich um rd. 520 Haushalte in Stapelfeld. Eine öffentliche Informationsveranstaltung wird bereits zum 3. Mal gefordert.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Schulverbandsversammlung handelt und der Verbandsvorsitzende hierzu nicht Stellung nehmen kann. Vielmehr wäre die Gemeindevertretung der korrekte Ansprechpartner.

 

Eine Einwohnerin fragt an, wie hoch die Kosten liegen, um die verbleibende Sportfläche sportplatztauglich herzurichten.

Herr Fechner weist auf die letzte SV-Sitzung vom 09.04.2014 hin, in welcher unter TOP 9.1 beantragt wurde, dass die Schule ihre Vorstellungen für ein angemessenes Sportplatzgelände dem SV bekanntgibt und dieser einen Detailplaner beauftragt. Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich vom SV abgelehnt.

Weiter wurde gefragt, ob nach Aktenlage entschieden wurde, oder die Schulleitung angesprochen wurde. Eine persönliche Nachfrage wurde verneint.

Herr Amtsvorsteher Beber erläutert, dass ein Planer beauftrag wurde, der dem Amt Siek administrative Abläufe abnimmt. Der Flächennutzungsplan ist kein Rechtsinstrument. Vielmehr mündet er in einem B-Plan. Erst dann kann ein Rechtsmittel eingelegt werden.

 

Herr Schulverbandvorsteher Schmidt weist darauf hin, dass es sich nach Auslegung des B-Planes um die erste Sitzung des Schulverbandes handelt.

 

Ein Einwohner hinterfragt, in welcher Rechtsbeziehung die Gemeinde Stapelfeld zur Planungsfirma steht. Er äußert sich verwundet, dass sein Einspruch zum F-Plan durch die Firma. beantwortet wurde.

Herr Bürgermeister Westphal antwortet, dass es sich um eine vertragliche Bindung handelt. Die Planungsfirma spiegelt die Meinung der Gemeinde Stapelfeld wieder.

 

Weiter wird der zeitliche Rahmen hinterfragt.

Derzeit liegt der B-Plan zur Einsichtnahme aus. Einwendungen werden schriftlich notiert und auf der nächsten GV Stapelfeld vorgetragen. Es wird ein Abwägungsprotokoll erstellt, darauf folgt eine erneute Auslegung. Beginn der Erschließungsmaßnahmen ist voraussichtlich Ende 2014.

Eine Einwohnerin fordert eine vernünftige Sportplatzregelung.

Der Bebauungsstreifen zu Schule sollte nach Ihren Wünschen vorerst frei bleiben.

Herr Beber erläutert, dass bereits im April 2014 der Schulverband mehrheitlich übereingekommen ist, die Restfläche vorerst nicht zu planen, um sich nicht in Widersprüche zur Abwägung zu verwickeln.

Vielmehr kann der Sportplatz bis zum Winter noch genutzt werden. Vor Beginn der nächsten Saison 2015 sollte die Planung rechtzeitig begonnen werden.

Die Schulleitung hat zudem die Mindestanforderungen an den Sportplatz schriftlich festgehalten.

 

Die Äußerung gehört zudem in die GV und nicht in die SV-Versammlung. Die Schulverbandsversammlung nimmt die Aussagen zur Kenntnis.
 

Eine Einwohnerin bittet um Information, welche Kosten erforderlich wären, falls ein Teil des Schulhofes in die Sportplatzfläche mit einbezogen wird.
Die Frage wird vom Schulverband zur Kenntnis genommen.