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ALLRIS - Auszug

11.12.2019 - 9 Ausscheiden der Gemeinde Barsbüttel OT. Stellau...

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Wortprotokoll

Sachverhalt:
 

Der Vorsitzende erläutert anhand der Vorlage wie folgt.

 

Die Gemeinde Barsbüttel hat für die Beseitigung ihres Abwassers mehrere Netzbetreiber (Verbände und Kommunale Unternehmen). Um die Belange und Beratung der Bürger in Fragen der Abwasserbeseitigung zu vereinfachen, möchte die Gemeinde Barsbüttel künftig im Ortsteil Stellau nur noch einen Netzbetreiber für die Abwasserbeseitigung haben. Daher hat die Gemeinde Barsbüttel ihre Mitgliedschaft im Abwasserverband Siek am 09. Juni 2017 gekündigt.

 

Damit die Kündigung zum 31.12.2019 wirksam werden kann, müssen sämtliche Mitglieder einen Beschluss in ihrer Gemeindevertretung über die Zustimmung zur Kündigung fassen.

Die Gemeinde Hoisdorf beschließt über die Kündigung am 16.12.2019, die anderen Mitgliedsgemeinden haben bereits Beschlüsse gefasst.

Die Vertreter der Gemeinde Stapelfeld erläutern hierzu, dass sie ihren Beschluss unter Vorbehalt gefasst haben. Aus dem Entwurf des Durchleitungsvertrages ist für Sie noch nicht abschließend ersichtlich, dass die Regelungen auch den Interessen des Verbandes bzw. der verbleibenden verbandsangehörigen Gemeinden gerecht werden. So bedarf es geprüfter Aussagen, ob z.B. die Angaben zur Menge bzw. Qualität des zu übernehmenden Abwassers den Anforderungen des Verbandes entspricht. Für die Ermittlung des Durchleitungsentgeltes sind aktuelle Kostendaten zugrunde zu legen.

 

Grundsätzlich besteht über den Wunsch der Gemeinde Stapelfeld nach einem aussagekräftigen und geprüften Durchleitungsvertrag Einvernehmen. Gleichermaßen besteht aber auch Einigkeit bei der Zielstellung, dem Wunsch der Gemeinde Barsbüttel nach einem Austritt nachzukommen.

Der vorliegende Entwurf eines Durchleitungsvertrages stellt dabei eine Verhandlungsgrundlage dar, die im weiteren Verlaufe der Übertragung zu prüfen ist. Es werden zudem weitere Termine betriebsbedingt erst in 2020 festgesetzt werden können, um z.B. die Berechnungen der Ausgleichszahlungen auf Grundlage der Bilanz 2019 durchzuführen.

 

Daraus resultierend folgt der Vorschlag, die Formulierung zur Beschlussempfehlung zu 1) um den Vorbehalt eines Vertragsabschlusses zur Regelung der Durchleitungsrechte zu ergänzen.

 

 

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Abwasserverband Siek stimmt vorbehaltlich

    a) der Zustimmung der Gemeinde Hoisdorf zum Austritt der Gemeinde Barsbüttel aus dem Abwasserverband Siek, sowie
    b) des Abschlusses eines Durchleitungsvertrages

    der Kündigung der Gemeinde Barsbüttel der Mitgliedschaft im Zweckverband Abwasserverband Siek zum 31.12.2019 zu.             
     
  2. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Mitglieder des Zweckverbandes Abwasserverband Siek zum Austritt der Gemeinde Barsbüttel mit dem Ortsteil Stellau aus dem Zweckverband Abwasserverband Siek, wie aus der Anlage ersichtlich, zu unterzeichnen.             
     
  3. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Vertrag über den Ausgleich von Vermögensvor- und –nachteilen gemäß § 17 Verbandssatzung und § 6 GKZ SH zwischen den Mitgliedern des Zweckverbandes Abwasserverband Siek, wie aus der Anlage ersichtlich, zu unterzeichnen.             
     

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den LoI zwischen der Hamburger Stadtentwässerung, Anstalt des öffentlichen Rechts und dem Zweckverband Abwasserverband Siek, wie aus der Anlage ersichtlich, zu unterzeichnen.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 9
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0