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ALLRIS - Auszug

25.11.2019 - 8 Bebauungsplan Nr. 3 - 8. Änderung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3, 8. Änderung der Gemeinde Hoisdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2019/004/155 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 3, 8. Änderung für das Gebiet südlich der Waldstraße, westlich der Straße "Am Schwarzen Berg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3, 8. Änderung wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 3, 8. Änderung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 16
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage