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ALLRIS - Auszug

20.11.2019 - 5 Ausscheiden der Gemeinde Barsbüttel OT. Stellau...

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Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende erläutert anhand der Vorlage den Sachverhalt wie folgt:

 

Die Gemeinde Barsbüttel, OT Stellau möchte zum 31.12.2019 den Abwasserverband Siek verlassen, ein Austrittsersuchen wurde bereits mit Schreiben vom 09. Juni 2017 gestellt. Dieses wurde auf der Verbandsversammlung vom 20. September 2017 bekannt gegeben. Dem Austritt wurde durch die Verbandsversammlung bislang noch nicht zugestimmt.

Damit der Austritt vollzogen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden:

 

1)      Vermögensauseinandersetzungsvertrag nach § 17 Verbandssatzung und § 6 GKZ SH

Die Aufteilung der Bilanz Stand 31.12.2019 soll als Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung dienen. Die darüber zu schließende vertragliche Vereinbarung der Mitglieder des Zweckverbandes wird zurzeit noch erarbeitet und zur Verbandsversammlung am 11.12.2019, bzw. auf den Sitzungen aller Gemeindevertretungen vorliegen.
 

2)      Öffentlich-rechtliche Erklärung über den Austritt aus dem Verband

Neben dem genannten Vermögensauseinandersetzungsvertrag ist auch eine öffentlich-rechtliche Erklärung der Mitglieder des Verbandes bezugnehmend auf die Gründungsurkunde erforderlich, in der sämtliche Mitglieder dem Austritt der Gemeinde Barsbüttel, OT Stellau zustimmen. Die Mitglieder des Verbandes dürfen allerdings nur zustimmen, wenn vorerst ihre Gemeindevertretungen diese Zustimmung mehrheitlich beschlossen haben.
 

3)      Änderung der Verbandssatzung

Zudem ist eine Änderung der Verbandssatzung nötig, die die Gebietsveränderung erfasst.
 

4)      Genehmigung durch die Kommunalaufsicht

Die Änderung der Verbandssatzung sowie die öffentlich-rechtliche Erklärung über den Austritt der Gemeinde Barsbüttel mit dem OT Stellau bedürfen der Genehmigung der Kommunalaufsicht. Diese hat signalisiert, dass die Genehmigung noch 2019 erfolgen wird.

 

Sonstige anstehende Änderungen aufgrund des Austritts:

 

Der Austritt der Gemeinde Barsbüttel mit dem OT Stellau hat darüber hinaus noch Auswirkungen auf die bestehenden Verträge des Verbandes, vor allem mit der Firma Hamburg Wasser, z.B. der Übernahmevertrag des Schmutzwassers aus dem Hauptpumpwerk in Stapelfeld, aber auch der Vertrag über die Übernahme der Rufbereitschaft.

 

Damit das Schmutzwasser aus Stellau in Zukunft auch abgeleitet werden kann, ist ein Übernahmevertrag des Verbandes mit der Gemeinde Barsbüttel bzw. dem zukünftigen Betreiber der Schmutzwasserbeseitigung zu schließen. Das Schmutzwasser aus Barsbüttel, OT Stellau wird aus technischen Gründen weiterhin über verbandseigene Abwasseranlagen in der Gemeinde Stapelfeld, vermischt mit dem Schmutzwasser des verbleibenden Verbandsgebietes, über das Hauptpumpwerk nach Hamburg geleitet und von Hamburg Wasser übernommen. Zur Erfassung der Schmutzwassermengen aus dem OT Stellau wird im PW Stellau ein Zähler eingebaut. Die genauen Abrechnungsmodalitäten sind noch zu vereinbaren.

 

Auf Nachfrage wird seitens der Verwaltung erläutert, dass die Gemeinde Barsbüttel Ihren Stellauer Bürgern durch Neuregelung künftig einen einheitlichen Ansprechpartner für Entwässerungsfragen benennen kann.