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ALLRIS - Auszug

25.09.2019 - 7 Einwohnerfragen

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Wortprotokoll

Die sich dem vorherigen TOP inhaltlich anschließende Einwohnerfragestunde, soll die Möglichkeit eröffnen Fragen an die Experten, Herrn Dr. Willenbockel und Herrn Dr. Tischler zu richten.

 

Herr Schacht möchte wissen, welche Konsequenzen sich ergeben, dass die unter Seite 2 Abs. 7 -Stand der Technik gemachten Angaben zu den Dioxinen und Furanen nicht korrekt sein sollen. Herr Dr. Willenbockel erläutert, dass derzeit das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken der EU (BREF-Dokument) novelliert wird und dies z.T. andere Vorgaben in Bezug auf vorgegebene Grenzwerte ausweist, dies wurde entsprechend in der Stellungnahme angemerkt.

 

Herr Sievers führt an, dass es redaktionelle Fehler auf der Seite 2 im 3. und 5. Abs. gibt, diese sollten durch ERM nochmals vor Einreichung beim LLUR korrigiert werden.  

 

Herr J. Westphal bezieht sich auf die Feststellung zu den Ausgleichsflächen innerhalb der umweltfachlichen Bewertung. Die Ausgleichsflächen werden mit 10ha im Kreis Steinburg und 3,5ha in Stapelfeld geschaffen, dies ist eine Vorgabe des LLUR.

 

Weiterhin ergänzt Herr Westphal, dass die Freiwillige Feuerwehr Stapelfeld bzgl. des Brandschutzkonzeptes sich im Austausch mit dem Antragssteller befindet.

 

Herr H. Westphal hinterfragt die in den Genehmigungsunterlagen ausgewiesenen ca. 188.890t/a Durchsatzmenge für die KVA. In den Öffentlichkeitsveranstaltungen des Antragsstellers, wurde von deutlich geringeren Mengen, ca. 120.000t/a -135.000t/a berichtet.

 

Herr Schippmann hält die in der Stellungnahme gemachten Anforderungen an die Abwasserabnahme durch den Abwasserverband Siek als zu wenig gewürdigt. Herr Dr. Willenbockel ergänzt, dass diese in der umweltfachlichen Bewertung detailliert unter Kapitel 17 aufgeführt wurden bzw. die zu geringe Aussagekraft der Genehmigungsunterlagen angemerkt wurde.

 

Herr Schacht fragt nach, ob es sich bei dem geplant zu verwerteten Klärschlämmen, rein um kommunale Klärschlämme handelt oder hier auch industrielle Klärschlämme zur Verwertung vorgesehen werden. Herr Dr. Willenbockel erläutert, dass es für die Art der Klärschlammverbrennung strenge Auflagen gibt, welche auch die zu verbauende Technik beeinflusst. Eine Mischung der Klärschlämme ist nicht einfach möglich. In den Genehmigungsunterlagen wird über die Herkunft der Klärschlämme nichts ausgesagt.

 

Herr Fechner hinterfragt die beantragte Schonsteinhöhe von 63m. Herr Dr. Willenbockel verweist auf die Emissionsprognose in den Antragsunterlagen, diese ist laut Prüfung plausibel, die Ausbreitungsrechnung ist korrekt und genügt den Anforderungen. Die Genehmigungswerte werden meistens höher angesetzt, als die dann tatsächlich erreichten Werte im Betrieb. Auf diese Genehmigungswerte muss sich in der Prüfung gestützt werden, da die realen Werte zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen können.