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ALLRIS - Auszug

16.09.2019 - 5 Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Ludger Gließmann vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), welcher für die Lärmaktionsplanung seitens der Landesverwaltung mit zuständig ist. Weiterhin wird das örtlich agierende Lärmteam begrüßt, sowie die Pressevertreter des NDR.

 

Es wird dem Lärmteam zunächst das Wort erteilt. 

 

Ein Vertreter des Lärmteams verließt die verfasste Stellungnahme zum Lärmaktionsplan in der Fortschreibung 2018. Im Anschluss nimmt Herr Gließmann zu den einzelnen Sachverhalten Stellung. Eine rege Diskussion bzgl. der verwendeten Zähldaten der Fahrzeuge auf der BAB A1 und differierenden Messgrößen wird geführt. Herr Gließmann verdeutlicht, dass der LBV für die Lärmsanierung auf der BAB A1 zuständig ist. Der LBV hält sich für seine Sanierungsplanung an bundeseinheitlichen Lärmgrenzwerten, der Lärmaktionsplan wiederrum unterliegt Vorgaben der Europäischen Union (EU). Weiterhin informiert er, dass der Lärmaktionsplan ganz allein der Planungshoheit der Gemeinde unterliegt. Die Gemeinde kann daher alle Forderungen frei formulieren, ob diese dann durch das Land oder den Bund zur Umsetzung gebracht werden können, wird nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben und unter der Beachtung der geltenden Lärmgrenzwerte entschieden.  

 

Die Verwaltung berichtet, dass nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

§ 47 d, Abs. 5, die Lärmaktionspläne längsten alle 5 Jahre fortzuschreiben sind, der Gemeinde aber grundsätzlich die Möglichkeit besteht, bei entsprechender Anforderung z.B. bei Vorlage der Zahlen aus der Verkehrszählung 2018 des LBV, dies auch vorzeitig vorzunehmen.

 

Herr Gließmann trägt Formulierungsvorschläge vor, die in den Lärmaktionsplan eingearbeitet werden könnten, um diesen fachlich argumentativ mehr Gewicht zu verleihen.

 

  • Die Gemeinde Stapelfeld sieht in den Lärmkarten des LLUR die Lärmbelastung nicht angemessen abgebildet, insbesondere da die Verkehrszählungen nach Auffassung der Gemeinde an nicht repräsentativen Stellen erfolgten.

 

  • Die Gemeinde Stapelfeld bitten für die regelmäßige Verkehrszählung alle fünf Jahre zukünftig repräsentative Standorte zu wählen.

 

  • Auf Grundlage der zwischenzeitlich vom LBV durchgeführten neuen Verkehrszählungen soll die Lärmsituation in der Gemeinde erneut vom LBV beurteilt werden und die Betroffenheit nach Lärmsanierungskriterien des Bundes geprüft werden.

 

  • Die Gemeinde Stapelfeld sieht sich nicht ausreichend geschützt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Belästigungen durch den Verkehrslärm der A1.

 

  • Die Gemeinde fordert eine Senkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung, damit Mittel für
  • Lärmschutzmaßnahmen aus dem Bundeshaushalt zugewiesen werden können.

 

  • Der Lärmaktionsplan wird nach Vorliegen der manuellen Verkehrszählung 2018 und der darauf fußenden Beurteilung der Lärmsituation durch den LBV im Jahre 20XX gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

 

Um die Belange der Gemeinde in Bezug auf die Lärmbelastungen deutlicher beim Land und beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV) vorzutragen, soll die vom Lärmteam eingereichte Stellungnahme sowie die Formulierungsvorschläge von Herrn Gließmann mit in den Entwurf des Lärmaktionsplans aufgenommen und zum Entscheid durch die Gemeindevertretung am 07.10.2019 aufgearbeitet werden. Die Frist des Landesministeriums zum Beschluss des Lärmaktionsplans in seiner Frostschreibung 2018 wurde auf den 30.10.2019 festgesetzt. Wird bis dahin kein Lärmaktionsplan beschlossen, droht die Einsetzung eines extern erstellten und nicht durch die Gemeinde beschlossenen Lärmaktionsplans seitens der Kommunalaufsicht des Kreises Stormarn, sowie die Durchsetzung potentieller Regressforderungen aus dem EU-Vertragsverletzungsverfahren.

 

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Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, dass die Stellungnahme des Lärmteams vom 13.09.2019 und die erarbeiteten Formulierungsvorschläge von Herrn Gließmann in den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans durch die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 07.10.2019 eingearbeitet werden sollen und eine Beschlussvorlage einzustellen ist.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen