Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

26.08.2019 - 8 Bebauungsplan Nr. 3 - 8. Änderung der Gemeinde ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beschlussvorschlag:
a) Abwägung (frühzeitige Beteiligung)

Die während der vorgezogenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2019/004/130 als Anlage dargestellt ist, mit folgender Ergänzung abgewogen:

 

Privat 1 – Stellungnahme vom 17.06.2019

Punkt 2 des Abwägungsvorschlages:

„… nicht gesehen. Sofern dennoch ein Wertverlust vorliegen sollte, wäre dies aus Sicht der Gemeinde hinnehmbar, da die öffentlichen Belange in Form von erhaltenswertem Baumbestand höher zu gewichten ist. Die neuen Baufenster…“

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu benachrichtigen.

 

b) Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für den Bereich südlich der 'Waldstraße', westlich der Straße 'Am Schwarzen Berg' (Grundstücke 'Waldstraße 11 bis 19 G') sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 15
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage