Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

12.08.2019 - 6 Bebauungsplan Nr. 3 - 8. Änderung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Hoffmann vom Büro für Bauleitplanung Uwe Czierlinski erläutert Details zum beschleunigten Verfahren. Es gibt keine problematischen Stellungnahmen von öffentlichen Trägern.
 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

a) Abwägung (frühzeitige Beteiligung)

Die aufgrund der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis geprüft. Das Abwägungsprotokoll ist dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen.

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu benachrichtigen.

 

b) Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

1. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für den Bereich südlich der „Waldstraße“, westlich der Straße „Am Schwarzen Berg“ (Grundstücke „Waldstraße 11 bis 19 G) sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage