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ALLRIS - Auszug

05.06.2019 - 7 Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vorab erläutert Herr Beber die Unterschiede zwischen Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträgen. Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhoben und sind gesetzlich vorgeschrieben. Straßenbaubeiträge werden für den Grundausbau von Straßen, Wegen, etc. erhoben. Auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen kann verzichtet werden. Die Gemeinde Brunsbek hat eine bestehende Straßenbaubeitragssatzung.

 

Herr Wilke verliest für die Zuhörer die Sitzungsvorlage.

 

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Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Brunsbek (Erschließungsbeitragssatzung) wird, wie aus der Anlage zur Sitzungsvorlage ersichtlich, beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 13
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage