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ALLRIS - Auszug

05.06.2019 - 9 Neufassung Richtlinie zur freiwilligen Bezuschu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Von Seiten der Anwesenden ergeben sich folgende Änderungen in der „Richtlinie zur freiwilligen Förderung von Sieker Kindern in Tagespflege“:

 

Die freiwillige Bezuschussung soll nicht auf Tagespflegestellen in der Gemeinde Siek

beschränkt werden.

III. (1) „Für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Siek haben und regelmäßig in einer

qualifizierten Tagespflegestelle in der Gemeinde Siek betreut werden, leistet die

Gemeinde Siek bis zum Ende des vollendeten 3. Lebensjahres ……“

III. (1) e komplett streichen, da die Regelung unter III. (1) f  als ausreichend erachtet wird.

V. den letzten Satz „Sollte der Kreis Stormarn der Zahlung einer laufenden Geldleistung für Kinder in Tagepflege nachkommen, tritt diese Richtlinie außer Kraft.“

streichen, da dieser Satz doppelt aufgenommen wurde (siehe I. dritter Absatz

„….. Sollte der Kreis seiner Verpflichtung zur laufenden geldlichen Förderung nachkommen, tritt diese Richtlinie außer Kraft.“)

 

Der „Gender-Zusatz“ ist noch aufzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Siek beschließt die Richtlinie zur freiwilligen Förderung von Sieker Kindern in Tagespflege zum 01.07.2019 mit den Änderungen aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 05.06.2019.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage