Auszug - Neufassung der Hauptsatzung des Amtes Siek
Herr Schacht erläutert den Entwurf für eine neue Hauptsatzung des Amtes Siek.
Es wird angeregt, dass die Wertgrenzen zum Teil vereinheitlicht werden. Daher werden folgende Änderungen empfohlen: § 4 Abs. 2 d: Wertgrenze: 10.000 Euro statt 5.000 Euro § 4 Abs. 2 g: die Wertgrenze ist zu streichen und dafür „sofern daraus keine finanzielle Verpflichtung erfolgen § 4 Abs. 2 h: die Wertgrenze ist zu streichen und dafür „sofern haushaltsrechtlich die Mittel bereitgestellt sind.“ § 4 Abs. 2 i: die Wertgrenze ist zu streichen und dafür „sofern haushaltsrechtlich die Mittel bereitgestellt sind.“ § 4 Abs. 2 j: die Wertgrenze ist zu streichen und dafür „sofern haushaltsrechtlich die Mittel bereitgestellt sind.“ § 4 Abs. 2 k: der Absatz ist ersatzlos zu streichen § 4 Abs. 2 l: der Absatz ist ersatzlos zu streichen
§ 5 Abs. 3 a: Wertgrenze: 5.000 Euro statt 3.000 Euro § 5 Abs. 3 b: Wertgrenze: 5.000 Euro statt 1.000 Euro § 5 Abs. 3 c: Wertgrenze: der Absatz ist ersatzlos zu streichen § 5 Abs. 3 d: Wertgrenze: der Absatz ist ersatzlos zu streichen
§ 9 Abs. 3: der Teilsatz „soweit dafür die Einwilligung der Betroffenen vorliegt“ ist zu streichen, sodass dort lediglich der Teilsatz „soweit dem nicht widersprochen wurde“ steht.
§ 10: die Wertgrenzen sind wie folgt zu ändern: 30.000 Euro statt 26.000 Euro 5.000 Euro statt 3.000 Euro 10.000 Euro statt 8.500 Euro.
§ 11: die Wertgrenzen sind wie folgt zu ändern: 10.000 Euro statt 11.000 Euro 5.000 Euro statt 2.000 Euro
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
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