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ALLRIS - Auszug

15.05.2019 - 15 Reitbetrieb auf Wegen und Straßen der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es entsteht eine rege Diskussion über den Reitbetrieb in der Gemeinde Siek und die damit verbundene Verschmutzung der Straßen und Wege mit Pferdeäpfeln.

 

Anmerkung der Protokollführerin: In der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Siek heißt es in § 4 Abs. 2

„Verunreinigen Hunde und Pferde öffentliche Straßen sowie die öffentlichen Grünanlagen mit Kot ist der Halter des Tieres verpflichtet, den Kot ohne Aufforderung unverzüglich einzusammeln und auf geeignete hygienische einwandfreie Weise zu beseitigen.“

 

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Abschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die ortsansässigen Reiterhöfe anzuschreiben und nachdrücklich auf die Reinigungspflichten hinzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis: Enstimmig
Ja-Stimmen : 12
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0