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ALLRIS - Auszug

04.06.2014 - 10 Satzung über Auskunftspflichten über die Nieder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beber erläutert die Hintergründe für die Notwendigkeit dieser Satzung.

 

Die laufenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung sind durch Gebühren zu finanzieren. Zur Erhebung von Gebühren zur Niederschlagswasserbeseitigung ist die Gemeinde verpflichtet (Vorrang vor Steuern).

 

Den Kostenanteil für die Straßenentwässerung (etwa 50 % der Gesamtkosten) hat die Gemeinde in jedem Fall aus ihrem allgemeinen Haushalt zu tragen.

 

Die notwendige Fragebogenaktion soll ab Juni 2014 stattfinden. Ferner wird noch ein gemeinsamer Termin zur Bürgerinformation bekannt gegeben. Für die Erhebung der Daten von den Grundstückseigentümern per Fragebogen ist die in der Anlage beigefügte Satzung über Auskunftspflichten über die Niederschlagswasserbeseitigung erforderlich.

 

Die entstehenden Kosten werden als mehrjährige Aufwendungen anteilig in die Gebührenkalkulationen der ersten 5 Jahre einbezogen. Gemäß Beschluss der Mitgliedsgemeinden tritt der Abwasserverband in Vorleistung.
 

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Beschluss:
Die Gemeindevertretung Brunsbek beschließt die Satzung über Auskunftspflichten über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Brunsbek, wie sie sich aus der Anlage zu dieser Niederschrift ergibt.
 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Ja-Stimmen              :              10
Nein-Stimmen              :              0
Enthaltungen              :              0
 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen