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ALLRIS - Auszug

29.04.2019 - 10 Bebauungsplan Nr. 3 - 8. Änderung der Gemeinde ...

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Wortprotokoll

Sachverhalt:

 

Frau Stoeckler erläutert nochmals den Sachverhalt und das Ergebnis aus der Beratung des Bauausschusses. Die 4. und 5. Änderung des B-Planes setzen zwar eine eingeschossige Bebauung fest, treffen aber keine Aussage zur max. zulässigen Gebäudehöhe. Daher wäre es durchaus möglich, auf dem bereits erhöhten Gelände ein über 10m hohes Gebäude zu errichten.

Mit dem vom beauftragten Planungsbüro erstellten ersten Planentwurf wurden nun für die einzelnen Bereiche entsprechende Firsthöhen festgesetzt.

Auf eine Nachfrage hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wird auf die festgelegten Baufenster, sowie der dazugehörigen GRZ verwiesen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

a) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 23.04.2019 gebilligt.

 

b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen:

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 14
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage