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ALLRIS - Auszug

25.03.2019 - 4 Satzung über die Beseitigung von Niederschlagsw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bau- und Finanzausschuss diskutiert den Sachverhalt und bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu § 3 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser.

 

Hinweis der Verwaltung:

§ 3 Absatz 1 Nr. 4 der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung ermächtigt den Netzbetreiber (=Gemeinde) nicht, Flächen Dritter für ihre Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen zu nutzen. Die Duldungspflicht für Grundstückseigentümer in § 17 Absatz 1 Sätze 1 und 2 der Satzung (Duldung von Leitungen auf dem eigenen Grundstück) gilt nur für Grundstücke, die entwässert werden.

 

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Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung über die Beseitigung von Niederschlagswasser wie aus der Anlage ersichtlich zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4 
Nein-Stimmen : 0  
Enthaltungen : 0 

 

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Anlagen zur Vorlage